Haftungsausschluss:

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Die Angaben erfolgen seitens Golden Home nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit solcher Angaben, insbesondere über Lage, Größe oder Beschaffenheit oder Sonstiges wird seitens Golden Home keine Gewähr übernommen, weil solche Angaben im Allgemeinen nur auf Grund von Informationen der Abgeber (Auftraggeber) beruhen oder aus einem Sachverständigengutachten hervorgehen. Sollten seitens Golden Home zur Objektpräsentation Planskizzen verwendet werden, beruhen diese auf Vorlagen (Baupläne, auch manchmal handgefertigte Bestandpläne oder Handskizzen etc.). Somit kann daher für die Maßstabgenauigkeit sowie die Übereinstimmung mit der Natur keine Gewähr übernommen werden. Ebenso übernimmt Golden Home keine Gewähr für Schreibfehler, Druckfehler, Aktualisierungsrückstände oder Übertragungsfehler in den zur Veröffentlichung ihrer Angebote ausgewählten Medien, welcher Art auch immer, insbesondere Printmedien, Internet – Publikationen oder sonstige Angebote bzw. Informationsservices im Onlinebereich.

AGB

Allgemeines

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001, sowie das Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der

Golden Home Real Ltd & CoKG (im weiteren Text „Golden Home“) und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages und gelten im Sinne der genannten gesetzlichen Grundlagen als vereinbart. Soweit die nachstehenden AGB mit Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes-und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001 und dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001 im Widerspruch stehen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor; die übrigen Bestimmungen der IMV und des Maklergesetzes sowie auf Individualvereinbarung beruhende Bestimmungen bleiben unberührt. Ein Abgehen von diesen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Golden Home.

Angebot

Sämtliche Angebote von Golden Home, in welcher Form und in welchen Medien auch immer, erfolgen freibleibend und unverbindlich. Für eine zwischenzeitige Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) der angebotenen Objekte durch Golden Home, den Abgeber (Auftraggeber) oder durch Dritte wird keine Gewähr geleistet.

Pflichten des Auftraggebers

Der Vermittlungsvertrag bildet die Grundlage der Tätigkeit von Golden Home. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Golden Home bei der Vermittlungstätigkeiten zu unterstützen, insbesondere:

  • Golden Home über sämtliche das zu vermittelnde Objekt betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren
  • über die Gelegenheit zum Abschluss eines von uns zu vermittelnden Rechtsgeschäfts vollständig Verschwiegenheit zu bewahren.
  • Sämtliche für die Gültigkeit des von Golden Home zu vermittelnden Rechtsgeschäftes erforderlichen Bewilligungen einzuholen und Golden Home jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren schriftliche Auskunft zu erteilen. Verletzt der Auftraggeber die vorstehenden Verpflichtungen, so wird er Golden Home gegenüber schadensersatzpflichtig, dies auch für einen entgangenen Gewinn.

Die Haftung von Golden Home wird auf unmittelbare und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden beschränkt. Eine darüber hinausgehende Schadensersatzpflicht von seitens Golden Home wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Provisionen

Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß §7 Maklergesetz mit der Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) hinsichtlich des vermittelten Geschäfts. Im Falle einer aufschiebenden Bedingung besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung ausgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige Auflösung aber eingetreten wäre. Die Provisionspflicht entsteht nach Namhaftmachung des vermittelten Interessenten unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention des Maklers und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist.

Der volle Provisionsanspruch entsteht, auch

  • wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
  • wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem vom Golden Home vermittelten VertragspartnerInnen zustande kommt. Insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem vermittelten Geschäft um ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von Golden Home gemäß § 15 Abs 1 Z 2 MaklerG fällt, entsteht der Provisionsanspruch.
  • wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Golden Home vermitteltes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird. Der Provisionsanspruch ist vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung abhängig.

 

Die vorherige Zustimmung der Golden Home ist bei jeder Bekanntgabe der von Golden Home angebotenen Objekte bzw. der von Golden Home namhaft gemachten InteressentInnen durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin an Dritte notwendig und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, bleibt der Provisionsanspruch dem Auftraggeber/der Auftraggeberin gegenüber (§ 15 Abs. 1 Z 3 MaklerG) bestehen. (Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat dieser Person die ihm/ihr vom Makler/von der Maklerin bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt oder das Geschäft kommt nicht mit dem/der vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande, weil der/die vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.)

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber/die Auftraggeberin entgegen dem Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt, oder das Geschäft mit dem/der vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Widerkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Auch wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt sind Aufwendungen der Golden Home, auf Grund von zusätzlichen Aufträgen, die ihr vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin erteilt werden, gesondert zu vergüten. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn Golden Home ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt wird und dieser vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig ohne Vermittlung von Golden Home oder durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beauftragten Maklers/Maklerin zustande kommt.

Es werden die jeweils in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze an Provision vereinbart, wenn nicht schriftlich dem Auftraggeber etwas anderes bestätigt wird. Die Provision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist sofort mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

Der zur Berechnung der Provisionsansprüche heranzuziehende Wert richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis (Miete, Pacht) für das Objekt und dem Betrag der den vom Käufer sonst übernommenen Verpflichtungen entspricht.

Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und im Angebot bekannt gegebenen Preisen. Mit Abschluss des Rechtsgeschäftes sind alle vom Auftraggeber vertraglich zu erbringenden Zahlungen sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Provision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn sie auf dem Bankkonto von Golden Home gutgeschrieben sind. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist Golden Home berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10% per anno zu verrechnen.

Sonstige Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für jede Art von Geschäftsbeziehungen mit Golden Home und werden diese bei Aufnahme einer Geschäftsverbindung vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Als Erfüllungsort und Gerichtstand (außer für Konsumenten im Sinne des KSchG) wird Wien vereinbart.

Zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes behält sich Golden Home das Recht vor, die Dienste einer anderen Maklerfirma in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint. Weder dem Auftraggeber noch den zugeführten Interessentinnen entstehen irgendwelche Mehrkosten.

Sollten sich einzelne Bestimmungen und/oder damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht tangiert. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der ungültigen Bestimmungen eine neue Regelung, die dem gewollten Zweck entspricht oder, sofern dies nicht möglich ist, diesem möglichst nahe kommt.

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